Wie kann ich Dein Forderungsmanagement revolutionieren?
Forderungsmanagement muss nicht schwer sein! Lass mich Deine offenen Forderungen mit meinen Fachkenntnissen managen.
Ich kann Dir – wie schon vielen anderen Kunden – helfen, Deine Forderung durchzusetzen – respektvoll und auf Augenhöhe!
Die Schritte zu unserer Zusammenarbeit…
Was kostet eine Zusammenarbeit mit mir?
Grundsätzlich rechnen Inkasso-Dienstleister nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab.
Da dies jedoch oft schwer kalkulierbar ist – die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Streitwert, also nach der Forderung – kommen einige Kunden gerne auf meine Pauschalpreisvereinbarung zurück. Diese hat den Vorteil für meine Kunden, dass sie genauer kalkulieren können, welche Kosten für welche Tätigkeiten auf sie zukommen.
Jeder Kunde kann selbst wählen, ob er die Abrechnung nach RVG oder nach Pauschalpreisvereinbarung bevorzugt. Beides ist möglich.
Es ist wichtig zu verstehen, dass meine Kunden als meine Auftraggeber für meine Kosten aufkommen. Der Erstattungsanspruch gegen den Schuldner ist auf einen Schadensersatzanspruch von meinen Kunden zurückzuführen. Diesen Schadensersatzanspruch treten meine Kunden an Erfüllungshalber an mich ab, damit ich diese von der Zahlung des Schuldners einbehalten darf.
Hier gilt auch zu beachten, dass meine vormals genannte Pauschalpreisvereinbarung – wie jede Honorarvereinbarung – nur zwischen mir und meinem Kunden anzuwenden ist. Im Außenverhältnis zum Schuldner bleibt es als Schadensersatzanspruch bei der Abrechnung nach dem RVG.
Durch die Pauschalpreisvereinbarung haben meine Kunden nichts verloren, denn im Falle einer Zahlung des Schuldners behalte ich von dessen Zahlung die Inkasso-Kosten – abgerechnet nach dem RVG – ein und erstatte meinen Kunden die ihm nach der Pauschalpreisvereinbarung entstandenen Kosten (für den vom Schuldner bezahlten Teil) zurück.
Wichtig für die Transparenz der entstehenden Kosten ist zu wissen, dass meine Kunden für meine Gebühren aufkommen, wenn sie direkt oder über Dritte mit dem Schuldner vereinbaren, dass dieser die Hauptforderung ganz oder teilweise, nicht aber die Gebühren der Forderungsbeitreibung zahlt. Gleiches gilt für den Fall, dass mein Kunde das Verfahren aus anderen Gründen abbricht.
Auslagen (wie z. B. Porto, Auskunfts-, Gerichts- oder Gerichtsvollzieherkosten) werden nach Anfall gesondert in Rechnung gestellt und sind nicht von den Pauschalen abgedeckt. Diese werden bei Zahlung durch den Schuldner ebenfalls an meine Kunden erstattet.
Wichtig zu wissen ist, dass wir über alle anfallenden Kosten vorab genau sprechen. So läufst Du nicht Gefahr, dass im Nachhinein Kosten abgerechnet werden, die nicht besprochen wurden!
Wie sieht meine Pauschalpreisvereinbarung aus?
Pauschal werden 20 % der Nettorechnungssumme für Auslagen hinzuaddiert – allerdings nicht mehr als 20 € (analog zum RVG).
Alle nachfolgenden Preise verstehen sich netto – die Umsatzsteuer von derzeit 19 % kommen noch hinzu!
allgemeine Zahlungsüberwachung
Deiner Rechnungen- monatlich
- als Abo-Kunde
- ohne Abo zahlst Du pro Rechnung 12 €
Ratenzahlung
Verhandlung und Überwachung von Ratenzahlungen- gilt bei Kombination mit allgemeiner Zahlungsüberwachung
- zzgl. 2,50 € pro geleisteter Rate
- ohne Kombination mit allgemeiner Zahlungsüberwachung: 49 €
- Mahnung bei Nicht-Einhaltung der Ratenzahlungen: 29 €
Aufforderungsschreiben
außergerichtlich- inkl. Aktenanlage und Forderungskontoerstellung
- gilt für max. 2 Aufforderungsschreiben (in einer Angelegenheit)
- telefonischer Kontakt zum Schuldner – auch via WhatsApp (in einer Angelegenheit) zzgl. ab 9 €
Mahnverfahren
gerichtlich- Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides
- Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheides (falls kein Widerspruch eingelegt wird)
- zzgl. Gerichtskosten (richten sich nach dem GKG und dem Gegenstandswert – vollumfänglich vom Kunden zu zahlen – Erstattungsanspruch gegenüber Schuldner)
Zwangsvollstreckung
- pro Maßnahme
- zzgl. Auslagen (Gerichtsvollzieherkosten und/oder Gerichtskosten – je nach Maßnahme – richten sich nach dem GVKostG und dem GKG – vollumfänglich vom Kunden zu zahlen – Erstattungsanspruch gegenüber Schuldner)
Auskünfte & Recherchen
- Einwohnermeldeamtsauskunft: ab 14 €
- Insolvenzregister-Auskunft: ab 19 €
- Schuldnerregister-Auskunft: ab 24 €
- jeweils inkl. Auswertung
- zzgl. Auslagen (amtsspezifische Kosten – insbesondere bei Einwohnermeldeamtsauskunft – vollumfänglich vom Kunden zu zahlen – Erstattungsanspruch gegenüber Schuldner)
Insolvenz-Forderungsanmeldung
Langzeit-Forderungsüberwachung
- pro Jahr