Wie kann ich Dein Forderungsmanagement revolutionieren?

 

Forderungsmanagement muss nicht schwer sein! Lass mich Deine offenen Forderungen mit meinen Fachkenntnissen managen.

Ich kann Dir – wie schon vielen anderen Kunden – helfen, Deine Forderung durchzusetzen – respektvoll und auf Augenhöhe!

4 Puzzleteile zum optimalen Forderungsmanagement

Die Schritte zu unserer Zusammenarbeit…

Nimm Kontakt mit mir auf!

 

Kontaktmöglichkeiten gibt es über

E-Mail (neukunde@inkasso-adels.de),
Social-Media (wie LinkedIn oder Facebook/Instagram),
das Kontaktformular auf meiner Website oder
per Telefon Kontakt zu mir aufnehmen.

Nenne mir hierüber mögliche Wunschtermine für ein Kennenlerngespräch via Zoom oder Telefon. Ich werde die Terminvorschläge mit meinem Kalender abgleichen & Dir – in der Regel innerhalb von 48 Stunden arbeitstags – einen Termin (soweit verfügbar) bestätigen.

Das Gespräch dauert ca. 30 Minuten und ist für Dich kostenfrei.

 

...oder buche direkt einen Kennenlerntermin

 

Alternativ kannst Du 24/7 einen Kennenlerntermin über mein Terminbuchungstool buchen.

Hierüber hast Du die Möglichkeit, Dir den Termin anhand meiner freien Zeiten direkt auszusuchen.

Auch hier gilt: das Kennenlerngespräch findet via Zoom oder Telefon statt, das Gespräch dauert ca. 30 Minuten und ist für Dich kostenfrei.

 

Du erhältst eine E-Mail-Bestätigung

 

Mit meiner E-Mail-Bestätigung erhältst Du einen Zoom-Link nebst Einwilligungserklärung (insoweit Du einen Zoom-Call gebucht hast), meine AGB und meinen Fragebogen für Neukunden.

Den Fragebogen und die Einwilligungserklärung bitte ich -soweit möglich- ausgefüllt und unterschrieben an mich zurückzusenden.

1 Stunde vor dem Termin...

 

…erhältst Du eine E-Mail-Erinnerung, damit Du die Zugangsdaten sicher zur Hand hast und der Termin nicht vergessen wird.

Solltest Du den Termin nicht wahrnehmen können, teile mir dies bitte alsbald mit, damit ich die Zeit anderweitig nutzen kann.

Denke immer daran, wie dankbar Du wärest, wenn ich diese Zeit statt zu warten für Deine Unterstützung nutzen könnte. So geht es auch meinen anderen Kunden.

Nach dem Kennenlerntermin...

 

…schicke ich Dir mein speziell auf Dich zugeschnittenes Angebot noch einmal per E-Mail in Textform zu.

Das Angebot basiert auf den Angaben, die Du mir gegenüber im Fragebogen bzw. im anschließenden Kennenlerngespräch gemacht hast.

In dem Angebot sind meine Vergütung und meine voraussichtlichen Auslagen dargestellt. Das Angebot gilt, soweit darin keine abweichende Frist angegeben ist, für einen Zeitraum von 2 Wochen ab Zugang des Angebots bei Dir.

Ich freue mich auf Deine Annahme und auf eine gewinnbringende Zusammenarbeit!

Du bist Verbraucher?

 

Als Verbraucher steht Dir ein Widerrufsrecht zu. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Vertragsabschluss.

Bei meinen Dienstleistungen gibt es hinsichtlich des Widerrufsrechts folgende Besonderheit: Wenn Du meine Leistungen buchst und ich direkt bzw. innerhalb der 14-tägigen Widerrufsfrist mit der Leistung beginnen soll, verzichtest Du insoweit auf das Dir zustehende Widerrufsrecht. Wird die Beauftragung innerhalb von 14 Tagen widerrufen und meine Leistung hat in dieser Zeit bereits begonnen, hast Du nur Anspruch auf eine anteilige Erstattung Deiner Kosten. Bereits geleistete Dienste werden dann von der Rückerstattung abgezogen.

 

Was kostet eine Zusammenarbeit mit mir?

 

Grundsätzlich rechnen Inkasso-Dienstleister nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. 

Da dies jedoch oft schwer kalkulierbar ist – die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Streitwert, also nach der Forderung – kommen einige Kunden gerne auf meine Pauschalpreisvereinbarung zurück. Diese hat den Vorteil für meine Kunden, dass sie genauer kalkulieren können, welche Kosten für welche Tätigkeiten auf sie zukommen.

Jeder Kunde kann selbst wählen, ob er die Abrechnung nach RVG oder nach Pauschalpreisvereinbarung bevorzugt. Beides ist möglich.

Es ist wichtig zu verstehen, dass meine Kunden als meine Auftraggeber für meine Kosten aufkommen. Der Erstattungsanspruch gegen den Schuldner ist auf einen Schadensersatzanspruch von meinen Kunden zurückzuführen. Diesen Schadensersatzanspruch treten meine Kunden an Erfüllungshalber an mich ab, damit ich diese von der Zahlung des Schuldners einbehalten darf.

Hier gilt auch zu beachten, dass meine vormals genannte Pauschalpreisvereinbarung – wie jede Honorarvereinbarung – nur zwischen mir und meinem Kunden anzuwenden ist. Im Außenverhältnis zum Schuldner bleibt es als Schadensersatzanspruch bei der Abrechnung nach dem RVG.

Durch die Pauschalpreisvereinbarung haben meine Kunden nichts verloren, denn im Falle einer Zahlung des Schuldners behalte ich von dessen Zahlung die Inkasso-Kosten – abgerechnet nach dem RVG – ein und erstatte meinen Kunden die ihm nach der Pauschalpreisvereinbarung entstandenen Kosten (für den vom Schuldner bezahlten Teil) zurück.

Wichtig für die Transparenz der entstehenden Kosten ist zu wissen, dass meine Kunden für meine Gebühren aufkommen, wenn sie direkt oder über Dritte mit dem Schuldner vereinbaren, dass dieser die Hauptforderung ganz oder teilweise, nicht aber die Gebühren der Forderungsbeitreibung zahlt. Gleiches gilt für den Fall, dass mein Kunde das Verfahren aus anderen Gründen abbricht.

Auslagen (wie z. B. Porto, Auskunfts-, Gerichts- oder Gerichtsvollzieherkosten) werden nach Anfall gesondert in Rechnung gestellt und sind nicht von den Pauschalen abgedeckt. Diese werden bei Zahlung durch den Schuldner ebenfalls an meine Kunden erstattet.

Wichtig zu wissen ist, dass wir über alle anfallenden Kosten vorab genau sprechen. So läufst Du nicht Gefahr, dass im Nachhinein Kosten abgerechnet werden, die nicht besprochen wurden!

 

Wie sieht meine Pauschalpreisvereinbarung aus?

Pauschal werden 20 % der Nettorechnungssumme für Auslagen hinzuaddiert – allerdings nicht mehr als 20 € (analog zum RVG).

Alle nachfolgenden Preise verstehen sich netto – die Umsatzsteuer von derzeit 19 % kommen noch hinzu!